Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab Mai 2025 ( 
Digitale Info zur Elternzeit           
                                       
Wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen   
wollen, können sie das ihrem Arbeitge- 
ber künftig auch in digitaler Form mit-
teilen. Bisher war eine auf Papier aus-
gedruckte und händisch unterschriebene 
Mitteilung Pflicht. Für ab 1. Mai 2025 
geborene Kinder darf die Information,  
ob und in welchem Zeitraum Elternzeit  
genommen wird, nun z.B. per E-Mail ver-
schickt werden.                        
                                       
Auch Anträge auf Teilzeitarbeit während
der Elternzeit sind nun digital mög-   
lich. Arbeitgeber: innen dürfen dann   
ebenfalls digital mit dem Mitarbeiter  
oder der Mitarbeiterin kommunizieren.  
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