








Ratgeber: Neu ab Mai 2025 (
Digitale Info zur Elternzeit
Wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen
wollen, können sie das ihrem Arbeitge-
ber künftig auch in digitaler Form mit-
teilen. Bisher war eine auf Papier aus-
gedruckte und händisch unterschriebene
Mitteilung Pflicht. Für ab 1. Mai 2025
geborene Kinder darf die Information,
ob und in welchem Zeitraum Elternzeit
genommen wird, nun z.B. per E-Mail ver-
schickt werden.
Auch Anträge auf Teilzeitarbeit während
der Elternzeit sind nun digital mög-
lich. Arbeitgeber: innen dürfen dann
ebenfalls digital mit dem Mitarbeiter
oder der Mitarbeiterin kommunizieren.