Keine Einsicht in BND-Unterlagen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
hat die Klage eines Journalisten zur
Einsicht in Unterlagen des Bundesnach-
richtendienstes in letzter Instanz ab-
gewiesen. Konkret geht es einem "Bild"-
Reporter um eine frühere Zusammenarbeit
des BND mit dem Comicproduzenten und
Verlagsgründer Rolf Kauka. Wie das Ge-
richt in Leipzig entschied, muss der
BND dem Kläger nur einen eingeschränk-
ten Zugang zu den Unterlagen gewähren.
In der Begründung hieß es, die begehr-
ten Unterlagen enthielten viele Infos,
die Aufschluss über die nachrichten-
dienstliche Arbeitsweise gäben.