Ratgeber: Nachrichten

EuGH: Airline muss Provision zahlen

Eine Airline muss bei Flug-Annullierung dem Gast in der Regel auch die an einen Vermittler gezahlte Gebühr erstatten. Das gilt laut dem Generalanwalt am Europ.Gerichtshof meist auch, wenn die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision nicht kennt. Generalanwalt Rimvydas Norkus erklärte, das Wissen einer Fluggesellschaft um die Rolle des Vermittlers reiche aus. (AZ. C-45/25)

In dem Fall ging es um KLM-Flugtickets, die Gäste über das Portal Opodo gekauft hatten. KLM annullierte den Flug, erstattete aber nicht die Provision von 95,14 Euro, die an Opodo gegangen war.

>> Abgabe der Steuererklärung