Ein Architekt, der bei einer Haussanierung eine falsche Energieberatung vornimmt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge für entstandenen Schaden einstehen. Er hafte in technischer und rechtlicher Hinsicht, teilte das Landgericht Frankenthal mit.
Ein Architekt müsse dafür einstehen, wenn er bei Ratschlägen zum Erhalt von Fördermitteln die Fördervoraussetzungen falsch einschätze (Az.: 7 O 13/23). Mit dem Urteil gab das Gericht einer Frau Recht, der im Nachhinein die Auszahlung von KfW-Fördermitteln für die energetische Sanierung verweigert worden war.