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Haftungsfrage bei Energieberatung

Ein Architekt, der bei einer Haussanie­rung eine falsche Energieberatung vor­nimmt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge für entstandenen Schaden einstehen. Er hafte in technischer und rechtlicher Hinsicht, teilte das Land­gericht Frankenthal mit.

Ein Architekt müsse dafür einstehen, wenn er bei Ratschlägen zum Erhalt von Fördermitteln die Fördervoraussetzungen falsch einschätze (Az.: 7 O 13/23). Mit dem Urteil gab das Gericht einer Frau Recht, der im Nachhinein die Auszahlung von KfW-Fördermitteln für die energeti­sche Sanier­ung verweigert worden war.

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