








Neu ab Februar 2023 (MDR)
Masken im Verbandskasten Pflicht
Ab 1.Februar 2023 müssen nach der Norm
DIN 13164:22 zwei medizinische Masken
im Verbandskasten enthalten sein.
Statt zwei Dreieckstüchern ist dann nur
noch eins vorgeschrieben, ein Verbands-
tuch muss gar nicht mehr mitgeführt
werden. Verbandskästen, die der DIN-
Norm von Januar 1998 und Januar 2014
entsprechen, können dem ADAC zufolge
weiter genutzt werden wie bisher und
müssen nicht ausgetauscht werden. Auch
eine Ergänzung mit zwei Masken sei
nicht notwendig, so der ADAC. Hier
stehe eine Anpassung der Straßenver-
kehrszulassungsordnung noch aus.