Der Teletext im Ersten

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          Neu ab April (MDR) 
Kürzungen beim Elterngeld              
                                       
Für Geburten ab dem 1.April ändert sich
die Einkommensgrenze für das Eltern-   
geld. Eltern, die nach der Geburt eines
Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu  
einem versteuernden Jahreseinkommen von
200.000 Euro einen Anspruch. Diese     
Grenze ist auch für Alleinerziehende   
geplant. Bislang lagen die Einkommens- 
grenzen deutlich darüber.              
                                       
Bleiben beide Elternteile parallel zu  
Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des
"Basiselterngelds" nur noch für max.1  
Monat und innerhalb der ersten 12 Mona-
te des Kindes möglich. Bisher war der  
Bezug für 2 gemeinsame Monate möglich. 
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