








Ratgeber: Neu ab Juli 2025
Höherer Pflegebeitragssatz bei Rente
Seit dem 1. Januar gilt ein um 0,2 Pro-
zent erhöhter Pflegebeitragssatz für
gesetzlich Versicherte. Er stieg von
3,4 auf 3,6 Prozent. Bei den gesetzli-
chen Renten wurde das bislang noch
nicht berücksichtigt. Der Deutschen
Rentenversicherung zufolge wird der
neue Pflegebeitrag rückwirkend für die
ersten sechs Monate des Jahres einmalig
abgezogen, konkret 4,8 Prozent.
Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000
Euro seien das zwölf Euro. Ab August
werden dann die allgemein gültigen 3,6
Prozent für den Pflegebeitragssatz bei
der Rente berechnet.