Der Teletext im Ersten

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 Ratgeber: Neu ab Juli 2025  
Höherer Pflegebeitragssatz bei Rente   
                                       
Seit dem 1. Januar gilt ein um 0,2 Pro-
zent erhöhter Pflegebeitragssatz für   
gesetzlich Versicherte. Er stieg von   
3,4 auf 3,6 Prozent. Bei den gesetzli- 
chen Renten wurde das bislang noch     
nicht berücksichtigt. Der Deutschen    
Rentenversicherung zufolge wird der    
neue Pflegebeitrag rückwirkend für die 
ersten sechs Monate des Jahres einmalig
abgezogen, konkret 4,8 Prozent.        
                                       
Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000   
Euro seien das zwölf Euro. Ab August   
werden dann die allgemein gültigen 3,6 
Prozent für den Pflegebeitragssatz bei 
der Rente berechnet.                   
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