Der Teletext im Ersten

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      Neu ab Juni 2025 (MDR) 
Mutterschutz auch bei Fehlgeburten     
                                       
Ab 1. Juni gibt es auch Mutterschutz   
für Frauen, die ihr Kind nach der 12.  
Schwangerschaftswoche verloren haben.  
Bislang gab es für sie nur den Weg,    
sich krankschreiben zu lassen, um sich 
eine Erholungszeit zu verschaffen.     
                                       
Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt 
ist gestaffelt: Ab der 13. Schwanger-  
schaftswoche stehen der Frau zwei Wo-  
chen zu, ab der 17. Schwangerschafts-  
woche sechs Wochen und ab der 20. acht 
Wochen. Während des Mutterschutzes dür-
fen Arbeitgeber Frauen nicht beschäfti-
gen, es sei denn, sie wollen selbst    
eingesetzt werden.                     
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