Gericht zu Maskenpflicht an Schulen
Wer ohne Maske zur Schule kommt, darf
nach einem Urteil des Hamburgischen
Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht
dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen
werden. Die Maskenpflicht an Schulen
sei zwar rechtmäßig, es fehle aber bis-
lang eine Rechtsgrundlage für den unbe-
fristeten Ausschluss vom Unterricht, so
das OVG. Weder die Coronavirus-Eindäm-
mungsverordnung noch das Schulgesetz
enthielten eine entsprechende Befugnis.
Das OVG stellte sich damit gegen eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Hamburg. Der Beschluss ist unanfecht-
bar. (AZ: 1 Bs 237/20)
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