Der Teletext im Ersten

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 Neu ab September 2023 (MDR) 
Antragsfrist für Härtefallfonds (I)    
                                       
Zahlungen aus dem sogenannten Härte-   
fallfonds müssen bis zum 30. September 
beantragt werden. Betroffen sind Per-  
sonen aus der Ost-West-Rentenüberlei-  
tung, wie z.B. in der DDR geschiedene  
Ehepartner oder Reichsbahn-Mitarbeiter.
                                       
Auch Spätaussiedler und jüdische Zu-   
wanderer können Anträge stellen. Bei   
den Hilfen handelt sich um pauschale   
Einmalzahlungen, die Betroffene aus    
diesen Personengruppen unter bestimmten
Voraussetzungen bekommen, wenn sich    
ihre gesetzliche Rente in der Nähe der 
Grundsicherung bewegt.                 
                                       
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