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Todesschüsse: Polizist angeklagt
Nach den tödlichen Schüssen auf einen
21-Jährigen im niedersächsischen Olden-
burg hat die Staatsanwaltschaft Anklage
wegen fahrlässiger Tötung gegen einen
Polizisten erhoben. Ein vorsätzliches
Tötungsdelikt könne dem Angeschuldigten
nicht vorgeworfen werden, so die Behör-
de. Er habe irrtümlich angenommen, mit
einem Messer angegriffen zu werden.
Trotzdem hätte der Beamte erkennen müs-
sen, dass der Mann nur fliehen wollte.
Der Polizist soll den 21-Jährigen in
der Nacht zu Ostersonntag bei einem
Einsatz in der Oldenburger Fußgänger-
zone von hinten erschossen haben.