Der Teletext im Ersten

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      Neu ab Juni 2023 (MDR) 
Schutz für Whistleblower (I)           
                                       
Unternehmen und Behörden mit mindestens
50 Beschäftigten müssen jetzt interne  
Meldestellen einrichten, bei denen     
Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemel-
det werden können, ohne dass sie Re-   
pressalien befürchten müssen.          
                                       
Die gemeldeten Verstöße im beruflichen 
Umfeld können sich z.B. auf verletzte  
Vor-schriften beim Arbeits- und Gesund-
heitsschutz beziehen, aber auch auf Be-
reiche wie Mindestlohn und Wettbewerbs-
recht. Auch bei Hinweisen auf sich ver-
fassungsfeindlich äußernde Kollegen    
fallen die "Whistleblower" unter die   
Schutzregeln.                          
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