Der Teletext im Ersten

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 Neues ab Oktober 2025 (MDR) 
Überweisungsdaten werden geprüft       
                                       
Banken und Sparkassen sind ab dem 9.   
Oktober verpflichtet, vor Ausführung   
einer Überweisung den Namen und die    
IBAN eines Zielkontos abzugleichen. Das
soll mehr Sicherheit bei Zahlungen bie-
ten, kann aber auch dazu führen, dass  
Überweisungen abgelehnt werden, wenn   
Daten nicht exakt übereinstimmen.      
                                       
Mit dem Abgleich wird eine EU-weite Re-
gelung umgesetzt. Sie soll etwa auch   
Betrugsversuche verhindern, bei denen  
Kriminelle eine andere IBAN als die des
Kontobesitzers angeben, damit das Geld 
für eine Rechnung unbemerkt auf ein    
fremdes Konto überwiesen wird.         
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