








Neues ab Oktober 2025 (MDR)
Überweisungsdaten werden geprüft
Banken und Sparkassen sind ab dem 9.
Oktober verpflichtet, vor Ausführung
einer Überweisung den Namen und die
IBAN eines Zielkontos abzugleichen. Das
soll mehr Sicherheit bei Zahlungen bie-
ten, kann aber auch dazu führen, dass
Überweisungen abgelehnt werden, wenn
Daten nicht exakt übereinstimmen.
Mit dem Abgleich wird eine EU-weite Re-
gelung umgesetzt. Sie soll etwa auch
Betrugsversuche verhindern, bei denen
Kriminelle eine andere IBAN als die des
Kontobesitzers angeben, damit das Geld
für eine Rechnung unbemerkt auf ein
fremdes Konto überwiesen wird.